top of page

VERGÜTUNG

Honoraransätze & Vergütungsmodelle

 

"Gute Beratung kostet Geld, schlechte oder gar keine Beratung mitunter ein Vermögen".

 

Dies ist keineswegs nur unsere subjektive Auffassung, sondern ein unbestrittener Fakt. Wir kennen nicht wenige Fälle, in denen Kunden durch falsche Sparsamkeit oder vermeintliche "Lockangebote" im Nachhinein eine Menge Lehrgeld bezahlt haben. Nur eine wirtschaftlich faire Beratung kann auch eine gute Beratung sein. Deshalb ist eine transparente Vergütung von Anfang an ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses. Die wesentlichen Fragen zu unseren Honoraren beantworten wir Ihnen bereits hier:

  • Die Höhe unserer Honorare & Vergütungen bemisst sich nach unterschiedlichen Faktoren und Kriterien, beispielsweise den branchenüblichen Honoraransätzen für Unternehmensberater und/oder den gesetzlich geregelten Gebührenansätzen gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. der Steuerberater-vergütungsverordnung (StbVV) etc.

 

  • Es stehen vom Grundsatz drei unterschiedliche Abrechnungsmodelle zur Auswahl: Zeithonorar, Vergütungsgesetz und Pauschalpreis. Mitunter ist auch eine Kombination aus diesen Modellen möglich bzw. sinnvoll.

 

  • Die erste Kontaktaufnahme mit uns ist für Sie grundsätzlich 100 % kostenlos und unverbindlich. Hier besprechen wir mit Ihnen, ob und zu welchen Konditionen wir Ihnen überhaupt helfen können. Sollte Ihr Anliegen ggf. nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder falls wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen können, so teilen wir Ihnen dies selbstverständlich sofort mit.

 

  • Die konkrete Erstberatung. In einem ca. 45-minütigen persönlichen Erstgespräch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre aktuelle Vermögenssituation grob zu schildern und Ihnen im Anschluss potenzielle Lösungsansätze aufzuzeigen. Hierbei geht es erst einmal um eine grundsätzliche Orientierung bzw. um die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele. Selbstverständlich verpflichtet Sie dieses Gespräch zu gar nichts und Sie müssen natürlich auch keine sensiblen Daten, Fakten oder Zahlen preisgeben. Diese Erstberatung kann sowohl an einem unserer Standorte, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

 

  • Sollten Sie sich im Anschluss für eine konkrete Zusammenarbeit mit uns entscheiden, schließen wir mit einen ordentlichen Beratungsvertrag ab. Grundsätzlich stehen Ihnen für die unternehmensberatende, rechtliche und steuerliche Beratung hier die folgenden Honorarmodelle zur Verfügung:Zeithonorar: Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem effektiven zeitlichen Aufwand. Dieser wird wie branchenüblich auf Stundenhonorar-Basis abgerechnet. Den Aufwand erfassen wir in Abrechnungs-einheiten Einheiten von jeweils 15 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie.

 

  • Zeithonorar: Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem effektiven zeitlichen Aufwand. Dieser wird wie branchenüblich auf Stundenhonorar-Basis abgerechnet. Den Aufwand erfassen wir in Abrechnungseinheiten Einheiten von jeweils 15 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie.

 

  • Pauschalhonorar: Pauschalhonorare (Festpreise) bieten für Kunden die Sicherheit einer Kalkulation ihrer Gesamtkosten bereits im Vorfeld. Die Vereinbarung eines Festpreises setzt jedoch voraus, dass der Aufwand auch für uns bereits im Vorfeld genau bestimmbar ist. Bei standardisierten Leistungen (z.B. Vertrags-gestaltungen) ist dies relativ einfach. Bei komplexeren Anforderungen hingegen nicht. Insofern ist das Pauschalhonorarmodell leider auch nicht in jedem Einzelfall zu 100 % anwendbar.

 

  • Vergütungsmodell: Soweit wir bei einem Auftrag Rechtsanwälte und/oder Steuerberater aus unserem Team konsultieren bzw. mit einbeziehen müssen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens deren Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach den gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Im Bereich Steuerrecht und Steuerberatung kommt die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) in Betracht.

 

Bitte beachten Sie noch folgendes:

 

Unsere Honorare & Vergütungen sind kein "streng gehütetes Geheimnis", dennoch veröffentlichen wir sie ganz bewusst nicht im Internet oder hier auf unserer Website. Selbstverständlich benennen wir Ihnen diese jedoch gerne im Detail, im Rahmen einer persönlichen Kontaktaufnahme.

bottom of page